Teichbau Reklamation aber wie?

Teichbau Reklamation aber wie?

Sie haben einen Koiteich bauen lassen, einen Gartenteich, einen Schwimmteich oder eine Aquakulturanlage und sind sich nun unsicher, ob die gekaufte Anlage dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Sie wollen Sicherheit, dass sie mir ihrer Investition viele Jahre Freude haben?

Dann sind sie hier richtig. Hier finden sie die Antworten auf Ihre Fragen und ich zeige ihnen den Weg auf, einfach und kostengünstig die Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten.

Vorbemerkung

Zunächst eine wichtige Vorbemerkung. Ich vermute, die meisten Teichbauer erzählen ihren Auftragnehmern, dass es kein Regelwerk zum Bau von Koiteichen gibt. Damit glauben sie sich der Verantwortung für falsch gebaute Teiche zu entziehen.

Es ist schon richtig, eine DIN-Norm oder VDE Regelwerk speziell für den Bau von Koiteichen gibt es nicht – aber es gibt die sogenannte „Gute Fachliche Praxis“.

In Ermangelung von DIN-Normen, VDE oder anderen Regelwerken sprechen wir bei der Landwirtschaft und Fischhaltung im Allgemeinen und der Koihaltung im Besonderen von „guter fachlicher Praxis (GfP)* wohlwissend, dass es sich hierbei um einen „unbestimmten Rechtsbegriff“ handelt. 

*GfP Im deutschen Recht wird damit die Einhaltung gewisser Grundsätze des Tier- und Umweltschutzes in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.

Gute fachliche Praxis kann als ein Handlungsrahmen angesehen werden. Sie stellt eine Basisstrategie dar und beinhaltet die Maßnahmen, die

  • in der Wissenschaft als gesichert gelten
  • aufgrund praktischer Erfahrungen als geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind
  • von der amtlichen Beratung empfohlen werden und
  • den sachkundigen Anwendern bekannt sind

Und so schließt sich der Kreis.

Obwohl die gute fachliche Praxis keine Norm ist, so ist sie doch Orientierungsrahmen, alleine weil es sie gibt. Das bedeutet in der Praxis, sie können ihren neu gebauten Koiteich mit der guten fachlichen Praxis der Koihaltung vergleichen, sind dort Abweichungen vorhanden, die der Teichbauer vorher nicht mit ihnen abgeklärt hat (die sie obwohl Nachteilig, genehmigt haben), so ist dies ein Mangel der vom Teichbauer zu verantworten ist.

Nach meiner Erfahrung ist es in der Rechtsprechung üblich, dass ein Laie nicht bescheid wissen muss, derjenige der mit Leistungen Geld verdient, wird hingegen als Fachmann betrachtet und der muss dann auch wissen, welche Normen und Regeln gelten oder eben die gute fachliche Praxis.

Definition:

„Die gute fachliche Praxis der Koihaltung und des Koiteichbaus sind diejenigen Prinzipien und Techniken, die in der Praxis über einen gewissen Zeitraum (mindestens 3 Jahre) erprobt sind, sich bewährt und bei der Mehrheit der Praktiker zum Betrieb von Koiteichen durchgesetzt haben“. Da es sich bei Koi genetisch um Karpfen handelt, liegt diesen Ausführungen auch die gute fachliche Praxis der Karpfenhaltung, (Quelle: “Ordnungsgemäße Fischhaltung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 5. Auflage 2010″), zugrunde.

Ich möchte es einmal an einem anderen Beispiel verdeutlichen. Sie bestellen sich 2016 ein neues Auto, geliefert wird ihnen ein nagelneues Auto Baujahr 1995. Wären sie damit zufrieden, schließlich fährt das nagelneue Auto Baujahr 1995 sie ja auch von A nach B.

Der Verzicht auf Airbags, Bremsassistent, Klimaanlage, ABS, und was heute sonst noch so alles serienmäßig in Autos Baujahr 2016 gibt, ist ja nicht so schlimm oder doch? Das Auto braucht auch nur doppelt soviel Benzin wie ein aktuelles Modell, aber die Mehrkosten sind ja bei den heutigen Spritpreisen kein Problem! Würden Sie das Auto behalten und wären sie damit zufrieden? Die Antwort ist glaub ich klar….

Und genau das erlebe ich dauernd, wenn ich neue Koiteiche ansehe.

Häufige Mängel:

  • zu geringe Umwälzrate
  • zu hohe Stromkosten
  • unzuverlässige Filtersysteme
  • fehlende Redundanz
  • gepumpte Teichsysteme obwohl schwerkraft möglich gewesen wäre
  • Folie mit Falten (Folie aus einem Stück)
  • fehlerhafte Verarbeitung von Glasfaser verstärktem Kunststoff
  • fehlende Belüftung im Teich
  • fehlen von Überlauf und Frischwasserzulauf
  • uvm.

Teichbau Reklamation aber wie?

Was können sie nun tun, wenn ihnen dämmert, dass ihr neu gekauftes Auto Baujahr 1995 oder früher ist?

Nach meiner Erfahrung hilft folgendes:

  1. Machen sie mit dem Teichbauer ein Abnahmeprotokoll, indem sie festhalten, dass sie so mit der Ausführung nicht einverstanden sind, verweisen sie auf die gute fachliche Praxis
  2. Widersprechen sie schriftlich, dass die Inbetriebnahme nicht der Abnahme entspricht.
  3. Beantragen sie über ihren Rechtsanwalt bei Gericht einen Beweissicherungsbeschluss, dass ein Sachverständiger den Teichbau auf die gute fachliche Praxis überprüfen soll

Und selbst wenn sie keine Rechtschutzversicherung hätten, die die Kosten in der Regel übernimmt, so sind die Kosten für die Überprüfung nichts im Verhältnis zu dem Schaden, den sie haben wenn sie nicht rechtzeitig reklamieren und ihre Ansprüche verfallen.

Einen passenden Sachverständigen finden sie in der Regel im Verzeichnis der IHK´S.

Achtung!

Sie müssen nur noch darauf achten, dass kein Sachverständiger aus einem anderen Sachgebiet ausgewählt wird (den können sie ablehnen).

Dieser Trick wird manchmal von der Antragsgegnerseite versucht, denn natürlich wird ein Sachverständiger, dem die Erfahrung in einem Sachgebiet fehlt, zu einem anderen Ergebnis kommen, als der der sich nur damit befasst.

Schlussbemerkung:

Es gibt viele verschiedene Arten einen Koiteich zu bauen. Wenn ihr Teichbauer mit ihnen vorher die gute fachliche Praxis besprochen hat und wenn sie dann aus persönlichen Erwägungen einen anderen Teichbau bevorzugt haben, so ist das alles OK.

Nach meiner Auffassung ist es jedoch dann nicht OK, wenn ihr neuer Teich ihnen Nachteile bringt, weil ihr Teichbauer aus Unkenntnis der guten fachlichen Praxis, ihnen einen schlechteren Teich gebaut hat, als dies möglich gewesen wäre, für das gleiche Budget. Er ist der Fachmann und er muss über den aktuellen Stand der guten fachlichen Praxis bescheid wissen.

Selbst wenn ihr Teichbau schon 4 Jahre zurück liegt, so können sie noch Ansprüche geltend machen. Und auch wenn sie Eigenleistungen erbracht haben, ist dies möglich. Gleiches gilt, wenn es nicht für alle Bauleistungen Rechnungen gibt.

Ich weiß, es ist ein beschissenes Gefühl, wenn sie gerade mit dem Bau fertig sind, der Rasen neu angelegt ist, und die Baustelle endlich verschwunden ist, dann will niemand gleich nochmal eine Baustelle aufmachen. Aber überlegen sie, der Teich soll ihnen mindestens 20 Jahre Freude machen und das tut er nicht, wenn er schlecht gebaut ist, das zeigen mir meine Erlebnisse mit den Schadensfällen immer wieder. Spätestens nach einem Jahr bereuen die meisten, dass sie sich das haben bieten lassen.

Sie haben weitere Fragen, so sprechen sie mich gerne an. Tel. 02236 322 8891