Die Grundlage für die Bewertung eines Koiteiches ist die gute fachliche Praxis zum Bau von Koiteichen.
Die jeweils aktuelle Version der guten fachlichen Praxis können sie gegen Gebühr bei mir anfordern. In Kürze erscheint die gute fachliche Praxis für 2021 in Buchform.
Die Entstehung:
Grundlagen zur Koihaltung und dem Koiteichbau nach der guten fachlichen Praxis[1]
Weil es keine allgemein verfügbaren Normen und Regelwerke für die Koihaltung gibt, die es fachfremden Personen ermöglichen könnten, sich fundierte Informationen über eine Fragestellung im Sachgebiet Koi-Teichbau und Koi-Haltung zu holen, habe ich aus den unterschiedlichsten Bereichen der Fischhaltung die entsprechenden Informationen zusammengetragen, die die Grundlagen für eine gute fachliche Praxis der Koihaltung und des Koiteichbaus bilden. Die Literaturquellen finden sie im Anhang.
In Ermangelung von DIN-Normen oder anderen Regelwerken sprechen wir bei der Fischhaltung im Allgemeinen und der Koihaltung im Besonderen von „guter fachlicher Praxis (GfP)* wohlwissend, dass es sich hierbei um einen „unbestimmten Rechtsbegriff“ handelt.
*GfP Im deutschen Recht wird damit die Einhaltung gewisser Grundsätze des Tier- und Umweltschutzes in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.
Gute fachliche Praxis kann als ein Handlungsrahmen angesehen werden. Sie stellt eine Basisstrategie dar und beinhaltet die Maßnahmen, die
- in der Wissenschaft als gesichert gelten
- aufgrund praktischer Erfahrungen vor allem in der Aquakultur als geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind
- von der amtlichen Beratung empfohlen werden und
- den sachkundigen Anwendern bekannt sind
Die GfP orientiert sich deshalb vor allem an der Aquakultur, weil es dort im Gegensatz zu jeder anderen Massentierhaltung nur erfolgreich funktioniert, wenn es den Fischen gut geht. Fische benötigen für optimales Wachstum und damit den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes bestmögliche Umgebungsbedingungen zu möglichst geringen Gestellungskosten. Diese Erfahrungen können wir uns bei der Koihaltung zunutze machen. Dort wollen wir ja auch möglichst optimale Haltungsbedingungen erzielen.
Gemäß § 2 Tierschutzgesetz muss, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, dies soll die gute fachliche Praxis ermöglichen.
[1] Definition: „Die gute fachliche Praxis der Koihaltung und des Koiteichbaus sind diejenigen Prinzipien und Techniken, die in der Praxis über einen gewissen Zeitraum (mindestens 3 Jahre) erprobt sind, sich bewährt und bei der Mehrheit der Praktiker zum Betrieb von Koiteichen durchgesetzt haben“. Da es sich bei Koi genetisch um Karpfen handelt, liegt diesen Ausführungen auch die gute fachliche Praxis der Karpfenhaltung, (Quelle: “Ordnungsgemäße Fischhaltung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 5. Auflage 2010″), zugrunde.
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