Wie funktioniert die Beauftragung eines Sachverständigen?
Doch zuerst, wann braucht man den Sachverständigen?
- Ich brauche ihn dann, wenn ich von 10 Leuten und 11 verschiedenen Meinungen erschlagen werde und nicht mehr weiter weiß. Geschieht gerne, wenn ich mich mit meiner Problemstellung in Foren bewege, oder zu Menschen gehe, die mir was verkaufen wollen. Also ich habe ein Problem und brauche persönlich für mich Hilfe.
- Ich brauche einen Sachverständigen dann, wenn ich etwas gekauft habe und der Meinung bin, dass hier irgendetwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist oder dass möglicherweise die Ausführung Mängel aufweist oder der gekaufte Gegenstand mangelhaft war und ist. Also ich habe ein Problem das aber durch jemand anderen hervorgerufen wurde und wo die Behebung des Problems durch die andere Seite und zu deren Lasten, erfolgen muss.
Es gibt 3 Möglichkeiten einen Sachverständigen zu beauftragen:
- Ich selbst brauche und beauftrage ihn.
- Das Gericht beauftragt ihn, einen Beweisbeschluß, den ich beantragt habe, zu beantworten.
- Die beiden Parteien, die miteinander ein Problem haben, beauftragen ihn gemeinsam
Zu 1. Das ist die schlechteste Art, einen Sachverständigen zu beauftragen wenn es nicht um ein persönliches Problem geht. Geht es um ein persönliches Problem, dann ist dagegen nichts einzuwenden.
Geht es um einen Sachverhalt an dem eine zweite Partei beteiligt ist, dann sollte man so nicht vorgehen. Zwar bleibt die Arbeit des SV davon unbenommen, jedoch kann der Auftraggeber mit dem Gutachten und oder den Erkenntnissen, die der SV ermittelt hat, nichts anfangen, wenn es darum geht, eine andere Partei dazu zu bringen, nachzubessern.
In diesem Fall wird die Gegenseite immer behaupten, dass der SV einseitig im Interesse der beauftragenden Seite handelt.
Zu 2. Ist an dem Problem eine zweite Partei beteiligt, dann sollten sie immer den Weg des Beweissicherungsverfahrens bei Gericht gehen.
Das funktioniert wie folgt:
Sie beauftragen einen Anwalt, eine Beweisfrage zu formulieren.
Diese könnte lauten: Es ist Beweis zu erheben, dass der gekaufte Fisch zum Zeitpunkt des Kaufes KHV positiv war.
Oder eine andere Frage könnte lauten: Es ist Beweis zu erheben, ob der neu gebaute Koiteich entsprechend der guten fachlichen Praxis gebaut wurde.
Sie könnte auch lauten: Entspricht die Ausführung der Abdichtung und die Art der Abdichtung der guten Fachlichen Praxis des Koiteichbaus.
Dann sucht das Gericht im Sachverständigenverzeichnis der IHK´s den SV aus, dessen Sachgebiet diese Frage entspricht und beauftragt ihn, diese Beweisfrage zu beantworten.
Der Vorteil dieses Vorgehens ist der, dass das Gutachten dann nicht von einer Partei mit dem Hinweis der Parteilichkeit abgelehnt werden kann.
Manchmal nimmt das Gericht auch einen SV den es kennt ohne die Sachkunde zu beachten, dann ist es ihr gutes Recht, diesen abzulehnen und aus dem IHK Verzeichnis den geeigneten zu benennen.
Haben sie als Privatperson eine Rechtschutzversicherung, so übernimmt diese in der Regel die Kosten für das Beweissicherungsverfahren, sie haben also kein Risiko.
Zu 3. Beide Parteien verständigen sich auf einen Sachverständigen und beauftragen ihn gemeinsam. Vorteil, es geht viel schneller, als mit einem Gericht, Nachteil gibt es später keine Einigung geht es bei Gericht von vorne los.
Sie haben weitere Fragen, dann sprechen sie mich gerne an. entweder per mail an info@koi-consult.de oder per Telefon unter 02236 322 8891