Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und wofür braucht man ihn?
In Deutschland ist der Begriff des Sachverständigen nicht geschützt, d.h. jeder der sich berufen fühlt, darf sich Sachverständiger für XY nennen.
Um hier einen Unterschied zu schaffen, haben die Bestellungsbehörden den Begriff des „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ geschaffen.
Diese Bezeichnung ist geschützt und es Bedarf der Erfüllung von bestimmten Auflagen und einer Prüfung, die die Qualifizierung des Sachverständigen überprüft und bestätigt.
Gleichfalls müssen ö.b.u.v. SV sich regelmäßig weiterbilden um immer auf der Höhe bezüglich ihres Sachgebietes zu bleiben. Dazu gehört auch die praktische Ausübung ihrer Tätigkeit.
Fassen wir zusammen: Ein ö.b.u.v. SV besitzt eine geprüfte Sachkunde für sein Fachgebiet.
Hier ein paar Anmerkungen zu dem Thema Sachgebiet.
Z.B. ist mein Sachgebiet Koihaltung, Koiteichbau und Koibewertung. Sachverständige sind gehalten, nur Fälle anzunehmen, für deren Sachgebiet sie auch öffentlich bestellt sind (d.h. da wo ihre Sachkunde auch überprüft wurde und in dem Sie Erfahrung besitzten).
Leider ist das Theorie, da ich immer wieder erlebe, dass auch Sachverständige aus anderen Sachgebieten Aufträge aus einem fachfremden Sachgebiet übernehmen.
So habe ich erlebt, dass Sachverständige für Maschinen und Anlagen Aufträge für Koiteichbau übernommen haben, mit einem schlicht falschen Ergebnis. Grund war nicht mangelnde Sachkunde für ihr Sachgebiet, sondern keine Ahnung vom Kontext und keine Erfahrung in der Koihaltung.
Deshalb kann nur der Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass der richtige Sachverständige seine Aufgabenstellung bearbeitet indem er den richtigen auswählt.
Zusammenfassung:
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist Spezialist in seinem Fachgebiet. Das ermöglicht ihm, komplexe Sachverhalte, sein Sachgebiet betreffend, zu beurteilen und zu bewerten. Seine regelmäßige Weiterbildung und die tägliche praktische Betätigung in seinem Bestellungsgebiet erhalten und erweitern seine Sachkunde permanent.
Sie haben weitere Fragen zu dem Thema, dann sprechen sie mich gerne an über info@koi-consult.de oder per Telefon unter 02236 322 8891